Anforderungen und Durchführung des neuen Konformitätsprozesses zur Sicherstellung des britischen Marktzugangs
In wenigen Monaten endet aller Voraussicht nach die Übergangsfrist für das UKCA-Kennzeichen. Das bedeutet, dass Produkte ab dem 01.01.2023 nur noch in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können, wenn sie das neue UKCA-Kennzeichen aufweisen. Das CE-Kennzeichen ist somit nur noch bis Ende dieses Jahres gültig.
Haben Sie bereits alle notwendigen Vorkehrungen getroffen oder haben Sie noch Fragen zum UKCA-Kennzeichen? In unserem kostenlosen Online-Seminar informieren wir Sie über den aktuellen Status und wichtige Änderungen hinsichtlich des UKCA-Kennzeichens, die Sie beim Export von Maschinen nach UK beachten müssen.
Rahmendaten:
- Datum: 21.06.2022
- Uhrzeit: 11:00 Uhr
- Dauer: 1 Stunde (45 Minuten Präsentation, 15 Minuten Q&A-Session)
- Sprache: Deutsch
- Sprecher: Jörg Stielow (Technical Manager Product Conformity)
AGENDA:
In dieser Online-Veranstaltung werden wir u.a. folgende Punkte besprechen:
- Unterschiede zwischen dem UKCA-Kennzeichen und der CE-Kennzeichnung
- Besonderheiten des UKCA-Kennzeichens
- Darstellung des Konformitätsbewertungsprozesses
- Die wichtigsten Stolpersteine der SMSR 2008 (Supply of Machinery Safety Regulations - Maschinenrichtlinie) im Überblick
- Bureau Veritas Serviceportfolio zur UKCA-Kennzeichnung
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, unseren Experten während der Q&A-Session live Ihre Fragen zu stellen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Weitere Informationen zu unseren Services im Bereich Maschinen- und Anlagensicherheit finden Sie hier: Anlagen- & Maschinensicherheit