CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie | Bureau Veritas

Für Betreiber & Hersteller von Maschinen

Innerhalb der europäischen Union (EU) ist die CE-Kennzeichnung u.a. für Maschinen, Anlagen und elektronische Geräte verpflichtend. Mit einer CE-Kennzeichnung erklären die Hersteller einer Maschine, dass diese das vorgeschriebene EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht.  Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Durchführung des Konformitäts-bewertungsverfahrens und die korrekte Anbringung des CE-Kennzeichens liegt beim Hersteller und ggf. beim Betreiber selbst. Bureau Veritas unterstützt Hersteller und Betreiber von Maschinen bei der gesamten Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens zur CE-Kennzeichnung, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz  und verhilft Ihnen so zu:

  • Gesetzeskonforme Anbringung der notwendigen CE-Kennzeichnung
  • Mehr Sicherheit Ihrer Maschinen & weniger Arbeitsunfälle
  • Vermeidung von Bussgeldern von bis zu 100.000 EUR
  • Einfache & schnelle Umsetzung des CE-Konformitätsprozesses

Wann wird eine CE-Kennzeichnung benötigt?

Das CE-Zeichen ist eine Kennzeichnung, mit der ein Hersteller einer Maschine zum Ausdruck bringt, dass diese alle anzuwendenden EG-Richtlinien erfüllt. Eine CE-Kennzeichnung ist nicht nur notwendig, wenn eine Maschine erstmalig vom Hersteller auf den Markt gebracht und verkauft wird (Inverkehrbringen), sondern auch dann, wenn der Betreiber einer Maschine wesentliche Änderungen an dieser vornimmt, sie mit weiteren Maschinen verkettet oder Maschinen für den Eigengebrauch konstruiert. 

Bei einer wesentlichen Änderung oder einer Verkettung von mehreren Maschinen (Gesamtheit von Maschinen) wird der Maschinenbetreiber rechtlich gesehen zum Hersteller. Dadurch muss er nicht nur seinen Pflichten gemäss der Betriebssicherheitsverordnung nachkommen, sondern auch denen der Maschinenrichtlinie. 

In folgenden Fällen müssen Hersteller und Betreiber eine CE-Kennzeichnung vornehmen:

  • Inverkehrbringen: Verkauf oder erstmalige Bereitstellung auf dem Markt
  • Bau einer Maschine für den Eigengebrauch
  • Wesentliche Veränderungen von Maschinen oder Anlagen
  • Verkettung von mehreren Maschinen oder Anlagen (Gesamtheit von Maschinen)

Häufig gestellte Fragen zur CE-Kennzeichnung von Maschinen


Betreiber und Hersteller von Maschinen werden während des gesamten Prozesses zur CE-Kennzeichnung mit einer Reihe von Fragen konfrontiert. In unserem FAQ beantworten wir einige dieser Fragen und unterstützen Sie dabei, ein besseres Verständnis für das Thema CE-Kennzeichnung zu bekommen.

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CE-Kennzeichnung - Wenn der Betreiber zum Hersteller wird
  • Wer ist für die CE-Kennzeichnung von Maschinen verantwortlich?
  • Zu welchem Zeitpunkt ist die CE-Kennzeichnung erforderlich?
  • Wie läuft ein Konformitätsbewertungsverfahren ab?

Diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ zur Maschinenrichtlinie:
CE-Kennzeichnung von Maschinen | Häufig gestellte Fragen

 

 

 

 

 

Wann liegt eine wesentliche Veränderung einer Maschine oder Anlage vor? 


Sobald eine wesentliche Veränderung an einer Maschine oder Anlage  vorgenommen wird, ist der Maschinenbetreiber nicht mehr ausschliesslich an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln gebunden, sondern zusätzlich auch für die Erfüllung der Maschinenrichtlinie verantwortlich. Eine wesentliche Veränderung kann dann vorliegen, wenn der Betreiber beispielsweise die Bauart oder den Verwendungszweck der Maschine verändert oder die ursprüngliche Leistung erhöht.

Das Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderungen von Maschinen“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Ihnen dabei helfen, eine Bewertung vorzunehmen, wann eine wesentliche Veränderung an einer Maschine tatsächlich vorliegt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können wir Sie gerne bei der Prüfung und Neubewertung Ihrer Maschine unterstützen. Lassen Sie uns dazu bitte Ihre Anfrage zukommen oder rufen Sie direkt unseren Kundenservice an.

CE-Beratung entlang des gesamten Lebenszyklus einer Maschine | Von der Konstruktion bis zum Umbau


Entlang des gesamten Lebenszyklus einer Maschine unterstützen wir Maschinenhersteller, Zulieferer, Maschinenintegratoren oder Betreiber mit umfassenden CE-Beratungsleistungen und sorgen für einen unkomplizierten und gesetzeskonformen Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahrens. Unsere Leistungen auf einen Blick: 

Konstruktionsphase | Für Hersteller von Maschinen

  • Prüfung & Erstellung von Risikobeurteilungen nach ISO 12100
  • Berechnung von Performance-Level & Ausfallrate nach ISO 13849
  • Plausibilitätsprüfung nach MRL 2006/42/EG
  • Prüfung & Erstellung von Betriebsanleitungen
  • Prüfung von Sicherheitseinrichtungen & sicherheitsrelevanter elektronischer Bausteine
  • Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV Richtlinie)
  • Prüfung nach Niederspannungsrichtlinie
  • Prüfung des Explosionsschutzes nach ATEX

Inbetriebnahme | Für Hersteller & Betreiber von Maschinen

  • Sicherheitstechnische Abnahme Prüfung von Sicherheitseinrichtungen & sicherheitsrelevanter elektronischer Bausteine
  • Plausibilitätsprüfung nach MRL 2006/42/EG Schulungen zur Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung & Maschinenrichtlinie

Betriebs- & Änderungsphase | Für Betreiber von Maschinen

  • Prüfung & Erstellung von Risikobeurteilungen nach ISO 12100
  • Planung & Bewertung von Umbauten, Zusammenstellungen, Neu-Konfigurationen oder Umzügen von Maschinen
  • Plausibilitätsprüfung nach MRL 2006/42/EG
  • Durchführung jährlicher Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung
  • Schulungen zu Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung & Maschinenrichtlinie

Konformitätsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung


Bureau Veritas unterstützt Sie bei der Durchführung des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens und allen Massnahmen zur gesetzeskonformen Nutzung des CE-Kennzeichens. Mit einer strukturierten Herangehensweise gewährleisten wir, dass Sie alle relevanten EG-Richtlinien sowie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen, Bussgelder von bis zu 100.000 EUR vermeiden und Arbeitsunfälle reduzieren. 

Konformitaetsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung

 

Unkompliziert und sicher zum CE-Kennzeichen mit Bureau Veritas

Bureau Veritas unterstützt Sie in allen Belangen rund um das Thema Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung. Durch unser weltweites Experten-Netzwerk und unsere langjährige Expertise sorgen wir für einen einfachen und sicheren Weg zur CE-Kennzeichnung. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schnelle Umsetzung

    Sparen Sie sich Zeit durch eine schnelle Abwicklung des Konformitäts-bewertungsver- fahrens, der CE-Kennzeichnung und der Betriebssicherheits-verordnung

  • Langjährige Expertise

    Erfahrenen Expertenteams in allen Bereichen rund um das Thema Maschinenrichtlinie von Performance-Level-Berechnungen nach ISO 13849 bis hin zur Prüfung des Explosionsschutzes nach ATEX

  • Geringeres Haftungsrisiko

    Vermeiden Sie Bussgelder von bis zu 100.000 EUR durch Erfüllung aller notwendigen Richtlinien & Verordnungen zum Inverkehrbringen & Betrieb von Maschinen

  • Internationales Netzwerk

    Betreiben Sie Maschinen an internationalen Standorten? Durch unser globales Netzwerk unterstützen wir Sie bei der Bewertung & der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinenparks weltweit

Expertise für jede Branche | CE-Kennzeichnungen für Ihre Maschinen  


Abhängig von der Branche müssen Maschinen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Je nach Bauart, Grösse oder Anwendung der Maschine können ganz unterschiedliche Risiko- und Gefahrenquellen auftreten. Unsere Experten bieten für jede Branche das notwendige Fachwissen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie in Ihrem Unternehmen oder aber auch bei mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz durch beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit - unter anderem verfügen wir über Know-how in folgenden Branchen:

  • Maschinenbau
  • Automobilindustrie
  • Energieversorgung
  • Chemie & Prozessindustrie
  • Lebensmittelindustrie
  • Pharmabranche & Medizin
  • Windenergie
  • Verpackungsindustrie
  • Logistik & Lagerwirtschaft
  • Verfahrenstechnik

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