Pruefung von ortsfesten & ortsbeweglichen Druckgeraeten

Prüfung von ortsfesten & ortsbeweglichen Druckgeräten

Gewährleistung der Sicherheit & Rechtskonformität in der Europäischen Union (EU)

In der Europäischen Union sind zur Gewährleistung der Sicherheit von Druckgeräten entsprechende Überprüfungen vorgeschrieben. Diese Prüfungen stellen die Rechtskonformität Ihrer Druckgeräte in der EU sicher. In den Richtlinien ortsfeste Druckgeräte (PED) und ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) sind die Pflichten von Herstellern, Bevollmächtigten, Einführern, Vertreibern, Eigentümern oder Betreibern ortsfester und ortsbeweglicher Druckgeräte beschrieben. Mit Einhaltung dieser Vorschriften wird unter anderem der freie Verkehr dieser Druckgeräte in der Europäischen Union gewährleistet.

BUREAU VERITAS S.A. Frankreich führt für Sie die Konformitätsbewertung und den Richtlinien entsprechende Prüfungen unter der Kennnummer 0062 und unter Einbindung der Bureau Veritas Industry Services GmbH durch. 

Wir führen für Sie die Konformitätsbewertung und den Richtlinien entsprechende Prüfungen der jeweils anzuwendenden Richtlinie bei Druckgeräten (nach PED 2014/68/EU; TPED 2010/35/EU) und Baugruppen (nach PED 2014/68/EU) durch und ermöglichen somit die Inverkehrbringung auf den europäischen Markt (CE- Kennzeichnung oder PI-Kennzeichnung).


(1)Umsetzung des schweizerischen Rechts durch die Verordnung über Druckgeräte (SR 930.114

(2)Umsetzung des Schweizer Rechts durch die Anpassung der 3 folgenden bestehenden Verordnungen:

• Verordnung über das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von Behältern für gefährliche Güter (SR 930.111.4)

• Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisen- und Seilbahnen (SR 742.412)

• Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621)

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