VoC-Programm Marokko

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VoC-Programm Marokko – Flexibilitätsausnahme endet am 31.12.2020 

Dez. 17 2020

Am 19. Juni 2020 hat die Übergansphase für das Marokkanische VoC-Programm geendet. Demnach musste ab diesem Zeitpunkt für alle Sendungen das erforderliche Konformitätszertifikat (CoC) vorliegen.

Nach Ablauf der Übergangsfrist zum neuen Einfuhrkontrollsystem hat das zuständige Ministerium aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19 den Importeuren die Möglichkeit eingeräumt, Produkte, die im Vorfeld nicht mit einer Konformitätsbescheinigungen versehen worden sind, an den marokkanischen Grenzübergangsstellen der entsprechenden Kontrolle zu unterziehen.

Nun wurde von dem Ministerium bekannt gegeben, dass diese Flexibilitätsausnahme am 31. Dezember 2020 endet.

Gemäss des neuen Einfuhrkontrollsystems muss die Konformität von Produkten durch eine Pre-Shipment Inspection in den Versandländern gewährleistet werden.
Sendungen, die vor dem 1. Januar 2021 ohne Konformitätsbescheinigung nach Marokko versandt werden, können aufgrund der Flexibilitätsausnahme bei der Ankunft an den marokkanischen Grenzübergängen einer Kontrolle unterzogen werden. Ab diesem Datum ist jedoch ein Konformitätszertifikat (CoC) als Nachweis für eine Pre-Shipment Inspection zwingend erforderlich und eine Vor-Ort Kontrolle in Marokko nicht mehr möglich!

Eine Ausnahme bilden Produkte, die der normativen Einfuhrkontrolle (destination control) unterliegen. Die Konformität von diesen Produkten, wird durch Kontrollen an den Grenzübergangsstellen bewertet. Zu diesen Produkten zählen unter anderem:

  • Reifen, Batterien, Bremsbeläge, Verglasungen, Filterelemente, mechanische Steuerkabel für Autoersatzteile
  • Keramische Fliesen, Zement, Dichtungsplatten, Sanitärprodukte, Armaturen, Kunststoffrohre und Betonarmierungseisen für Bauprodukte
  • Holzplatten, Walzdraht
  • Gasheizungen und Gas-Wassererhitzer
  • Kleidungsstücke, die keine Arbeitskleidung sind
  • Ladegeräte für Mobiltelefone und Schutzschalter
  • Decken, Teppiche, Vorleger und Möbelstoffe
  • Baby-Windeln

Unser gesamtes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der geänderten Vorschriften zu unterstützen! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an folgende Adresse:  gsit.zrh@bureauveritas.com 

Die offizielle Mitteilung des Ministeriums finden Sie hier: Ministère de l’Industrie, du Commerce et de l’Economie Verte et Numérique