#WeAreHereForYou – Durchführung von Zertifizierungsaudits in Zeiten von Corona

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We are here for you  - Durchführung von Zertifizierungsaudits in Zeiten von Corona

März 26 2020

#WeAreHereForYou

Die anhaltende Ausbreitung des Corona-Virus führt auch bei Unternehmen in der Schweiz zu grosser Verunsicherung. So sind auch die Auswirkungen des Coronavirus auf die Planung und die fristgerechte Durchführung von Zertifizierungsaudits spürbar. Da sich in diesem Zusammenhang Vorschriften und Richtlinien nahezu täglich ändern, möchten wir Ihnen einen Teil Ihrer Sorgen nehmen – wir sind nach wie vor wie gewohnt für Sie da! Als Anbieter von Zertifizierungsdienstleistungen sind wir uns unserer Verantwortung in hohem Masse bewusst: gerade in unsicheren Zeiten ist das Bedürfnis nach Sicherheit und Verlässlichkeit gross. Wir haben verschiedene Massnahmen ergriffen, um Ihnen mit unseren Zertifizierungsdienstleistungen weiterhin in gewohnter Qualität und Sorgfalt zur Seite zu stehen.

Audits finden unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wie geplant statt

Die Gesundheit unserer eigenen Mitarbeiter/innen sowie der Mitarbeiter/innen von Kunden und Vertragspartnern hat höchste Priorität und steht an oberster Stelle. Audits vor Ort finden nur dann statt, wenn der Schutz aller Beteiligten und gleichzeitig die Einhaltung von geltenden Vorschriften gewährleistet sind. Sollte ein risikofreies Audit vor Ort nicht möglich sein, so bietet sich die Möglichkeit eines Remote Audits oder einer Verschiebung des Audits abhängig vom Audittyp bzw. durch den Ablauf des Zertifikats vorgegebener Fristen.

Remote Audits

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Remote Audits

Sollte ein Audit vor Ort nicht möglich sein, kann ein Teil der vertraglich vereinbarten Auditzeit per Remote - also aus der Ferne - mittels Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) durchgeführt werden. Im Fall einer Rezertifizierung kann so ein Anschlusszertifikat erstellt werden. Diese muss in einem Audit vor Ort, welches binnen 6 Monaten stattfindet, bestätigt werden. Grundlage ist, dass Ihr Unternehmen über die notwendige IKT verfügt, im Vorfeld des Audits ein Antrag gestellt und dieser von uns genehmigt wurde.

Verschiebung des Audits

Für reguläre Überwachungsaudits gilt erst einmal die Frist 31.12.2020. Gern können Sie jedoch auch bei uns die Möglichkeit anfragen, diese zumindest teilweise per Remote Lösung durchführen zu lassen.

Haben Sie weitere Fragen oder interessieren Sie sich für eine Remote Lösung?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf oder lassen Sie uns Ihre Nachricht zukommen.