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Hebeeinrichtungen

PERIODISCHE UND AUSSERORDENTLICHE INSPEKTIONEN GEMÄSS DER VERORDNUNG ÜBER DIE UNFALLVERHÜTUNG (VUV)

WAS SIND DIE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE WARTUNG VON HEBEANLAGEN?

Hebezeuge für Personen und/oder Lasten, wie Hubarbeitsbühnen (Typ PEMP), Hilfskräne, Brückenkräne, Gabelstapler, Teleskoplader, Lader und Baumaschinen mit Hebesystem, erfordern eine regelmäßige Wartung, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.

In der Schweiz schreibt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) vor, dass Arbeitsmittel gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet werden müssen. Dabei sind der vorgesehene Verwendungszweck und der Einsatzort zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Wartungsarbeiten müssen aufgezeichnet werden.

Arbeitsmittel, die schädlichen Einflüssen wie Hitze, Kälte, ätzenden Stoffen und Gasen ausgesetzt sind, müssen regelmäßig nach einem vorgegebenen Plan kontrolliert werden. Kontrollen müssen auch durchgeführt werden, wenn außergewöhnliche Ereignisse eingetreten sind, die die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen aufgezeichnet werden.

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Alle unsere Techniker haben einen Ingenieurabschluss und sind qualifiziert, den Zustand jeder Anlage zu beurteilen. Sie helfen Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen durch aktuelle technische Bewertungen und schnelle, präzise Eingriffe zu erfüllen.

WELCHE INSPEKTIONEN VON HEBEANLAGEN BIETEN WIR AN?

Wir führen freiwillige jährliche periodische Inspektionen durch, um Folgendes sicherzustellen:

  • Effizienz der Sicherheitskomponenten
  • Ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitseinrichtungen
  • Einhaltung früherer Anforderungen

Wir führen außerordentliche Inspektionen durch im Falle von:

  • Einem negativen Ergebnis der vorherigen periodischen Inspektion
  • Bedeutenden Vorfällen, auch ohne Verletzungen
  • Konstruktiven Änderungen, die nicht in der regulären oder außerordentlichen Wartung enthalten sind
  • Eine erfolgreiche außerordentliche Inspektion ist für die Wiederinbetriebnahme der Anlage unerlässlich.

Wir führen periodische und außerordentliche Inspektionen an Hubarbeitsbühnen, Hilfskränen, Brückenkränen, Gabelstaplern, Teleskopladern, Ladern und Baumaschinen mit Hebesystem durch.