CE-Kennzeichnung - Wenn der Betreiber zum Hersteller wird

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CE-Kennzeichnung von Maschinen – Wenn der Betreiber zum Hersteller wird

Febr. 12 2020

Wer eine Maschine kauft und in Betrieb nimmt, muss hinsichtlich der CE-Kennzeichnung zunächst nichts beachten - für die CE-Kennzeichnung ist der Hersteller verantwortlich. Wer diese Maschine in ihren wesentlichen Eigenschaften allerdings verändert oder sich eine passende Maschine sogar selbst konstruiert, wird rechtlich gesehen vom Betreiber zum Hersteller. Der folgende Beitrag informiert darüber, wie in diesen Fällen Maschinenrichtlinie, Konformitätsbewertungsverfahren und eine erneute CE-Kennzeichnung richtig angewendet werden.

CE-Kennzeichnung: Wofür sie gilt und warum sie wichtig ist

CE ist das Kürzel für Communauté Européenne (französisch Europäische Union). Die CE-Kennzeichnung basiert auf der EU-Verordnung VO 765/2008 und hat Gültigkeit für den europäischen Binnenmarkt. Grundlage der Kennzeichnung ist ein zentraler Satz in der Verordnung, wonach ein Hersteller damit erklärt, "dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind". Wer eine Maschine deutlich verändert, macht sich zum Hersteller und muss dieser Pflicht zur Erklärung der Konformität der Maschine daher nachkommen. Grundsätze der CE-Kennzeichnung von Maschinen finden sich zudem in der Maschinenrichtlinie.

Die CE-Kennzeichnung, die das sichtbare Ergebnis eines erfolgreich durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens ist, ist aus zwei Gründen von Bedeutung: Zum einen dient sie dem Harmonisierungsdenken der EU und der Verständlichkeit von Kennzeichnungen über die nationalen Grenzen hinaus. Zum anderen dient sie der Sicherheit beim Einsatz der Maschinen und kann die Zahl der Arbeitsunfälle deutlich reduzieren.

Ein kurzes Fazit zwischendurch: Für Betreiber von Maschinen ist es also unverzichtbar bei wesentlichen Änderungen eine erneute CE-Kennzeichnung vorzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung ist eng mit der Durchführung eines korrekten Konformitätsbewertungsverfahrens verknüpft. Um Sanktionen bei unterlassener oder falscher CE-Kennzeichnung zu vermeiden, empfiehlt sich die Beratung durch den Fachmann als solide Grundlage. Mit unserem Service der Beratung rund um die CE-Kennzeichnung sind wir in diesem Zusammenhang leistungsstarker Ansprechpartner.

Wann ist die erneute CE-Kennzeichnung Pflicht?

Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung laut Maschinenrichtlinie und der rechtlich verbindlichen Umsetzung in deutsches Recht mit der 9. Produktsicherheitsverordnung (Maschinenverordnung) ist in mehreren Fällen vorhanden. Zum einen bei wesentlichen Änderungen von Maschinen, die Gebrauch und Funktion deutlich beeinflussen und die aus Gründen der Sicherheit dem Anwender kenntlich gemacht werden müssen. Zum anderen bei bedarfsgerechten Umbauten von Maschinen, die einen Betreiber zum Hersteller einer Sonderanfertigung für den individuellen Bedarf machen. Das Gleiche gilt auch, wenn Verkettungen von Maschinen vorgenommen werden. All diese Veränderungen bringen die Verpflichtung zu einer erneuten CE-Kennzeichnung aus dem gleichen Grund mit sich: Die neuen Eigenschaften der Maschine machen den Betreiber zum (Neu-)Hersteller. Somit ergeben sich die gleichen gesetzlichen Pflichten, die auch der Hersteller der Maschine in ihrer Ursprungsform hatte. Werden diese nicht eingehalten, muss mit Sanktionen gerechnet werden.

Bau von Maschinen für den Eigenbedarf unter der Lupe

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CE-Kennzeichnung - Wenn der Betreiber zum Hersteller wird

Viele Betreiber leben in dem Glauben, ein CE-Kennzeichen sei nur vom Maschinenhersteller vorzunehmen und auch bei wesentlichen Änderungen keine Pflicht. Gleiches Vorurteil gilt in diesem Zusammenhang auch häufig für Maschinen Marke Eigenbau, die für spezielle Produktionsverfahren sonderangefertigt werden. Doch genügt es nicht, einfach, das CE-Zeichen zu platzieren. Um dies rechtlich korrekt vornehmen zu können, müssen wichtige Voraussetzungen eingehalten werden.

Korrektes Konformitätsbewertungsverfahren durchführen

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist Grundlage der professionellen CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie. Hierfür sind folgende Schritte wichtig.

Bei der bestimmungsgemässen Verwendung muss der Hersteller festlegen, für welchen Gebrauch die Maschine konzipiert wurde. Dies wird auch in der technischen Dokumentation erfasst und bietet im Hinblick auf die Anwendung im europäischen Binnenmarkt wertvolle Informationen.

Die Richtlinien in Bezug auf die Gesetzgebung rund um die CE-Kennzeichnung sind sehr komplex. Beim Konformitätsbewertungsverfahren muss daher auch angegeben werden, welche Vorschriften für den jeweiligen Fall zur Anwendung kommen. Die Maschinenrichtlinie ist in diesem Zusammenhang ein klassisches Beispiel.

Aus den festgelegten Richtlinien ergeben sich die anzuwendenden harmonisierten Normen, die vorzugsweise auf ein Produkt oder eine Maschine angewendet werden sollten. Wenn diese harmonisierten Normen erfüllt werden, spricht man von der sogenannten vermuteten Konformität (der „Vermutungswirkung“). Der Anwender der Norm darf damit annehmen, dass er sich gesetzes- bzw. richtlinienkonform verhält.

Der nächste Schritt kennzeichnet das eigentliche Konformitätsbewertungsverfahren. Hier wird durch den Hersteller ganz genau überprüft, ob die Maschine allen einschlägigen Richtlinien, Nomen und nationalen technischen Vorschriften auch tatsächlich in vollem Umfang entspricht. Wichtiger Bestandteil ist bei diesem Vorgang die Risikobeurteilung. Hier werden Gefahren, die möglicherweise rund um die Nutzung entstehen können, erfasst. In der Risikobeurteilung wird der Grad der Risikoreduzierung, der sowohl effektiv als auch wirtschaftlich ist, über geeignete Schutzmassnahmen festgelegt. Die technische Dokumentation erfolgt danach. Sie umfasst die Betriebsanleitung, Montageanleitung und Schaltpläne, kurz gesagt: Alles, was für Inbetriebnahme und Nutzung der Funktionen einer Maschine wichtig ist und beachtet werden muss. Zusammen mit der Konformitätserklärung muss sie bei Anfrage zuständiger Behörden immer vorgelegt werden können.

Die CE-Kennzeichnung ist der Lohn der Mühen, die das langwierige Verfahren abschliesst. Sie wird am Typenschild angebracht und ist Ergebnis einer Reihe von Prüfungen, deren Richtigkeit und Ergebnis in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers liegt.

Aufwendiges Verfahren für die Hersteller

Ob Lebensmittel oder Logistik, Verpackungs- oder Verfahrenstechnik, Automotive oder Anlagenbau: Überall, wo grosse Maschinen zum Einsatz kommen, haben Betreiber die Pflicht, im Fall einer wesentlichen Veränderung an der Maschine eine erneute CE-Kennzeichnung anzustossen und das aufwendige Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Dieser komplexe Konformitätsbewertungsprozess, der für die korrekte CE-Kennzeichnung Voraussetzung ist, ist nicht immer ganz einfach und nur mit sehr viel Aufwand vom Maschinenbetreiber durchzuführen. Ein externer Experte ist hier der professionelle Ansprechpartner, der viel Arbeit und oft auch Nerven spart und zudem mit der so wichtigen Rechtssicherheit überzeugen kann.

Fachkundige Beratung nutzen

Unser Service der qualifizierten Beratung zur CE-Kennzeichnung für Betreiber & Hersteller von Maschinen ist hilfreich für Unternehmen aller Grössen und Branchen. Wie bereits ausführlich erläutert wurde, ist die Unterstützung auch für Käufer und Betreiber von Maschinen wichtig, wenn sie diese so stark verändern, dass sie selbst rechtlich gesehen zum Hersteller werden und eine neue CE-Kennzeichnung auf Basis der Maschinenrichtlinie in Angriff nehmen müssen. Diese gilt gleichermassen für Betreiber von Maschinen sowie Betreiber von Produktionsstrassen und Maschinenparks aus unterschiedlichen Branchen.

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