Projektüberprüfung und -validierung
DER WERT DER ÜBERPRÜFUNG DURCH UNABHÄNGIGE DRITTE
Was schreibt das Gesetzesdekret Nr. 36/2023 für die Projektprüfung vor?
Das Gesetzesdekret Nr. 36/2023 hat in Art. 42 und in den Artikeln 34 bis 44 des Anhangs I.7 die Bestimmungen zur Projektprüfung aktualisiert, die zuvor in Art. 23 des Gesetzesdekrets Nr. 50/2016 geregelt waren (die in den Fällen der Übergangsregelung gemäß Artikel 225 und 226 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 noch teilweise gelten).
Die Überprüfung muss für jede der in Art. 41 des Gesetzesdekrets 36/2023 vorgesehenen Projektstufen (Projekt der technisch-wirtschaftlichen Durchführbarkeit und Ausführungsprojekt) durchgeführt werden, bevor diese Stufen genehmigt werden. Sie dient dazu, die Übereinstimmung der Konstruktionszeichnungen mit dem Inhalt und der Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überprüfen.
Gemäß den Bestimmungen von Art. 44 des Anhangs I.7 des Gesetzesdekrets 36/2023 schließt der Einzelprojektleiter die Überprüfungsaktivitäten in Bezug auf die ausgeschriebene Projektebene durch den formellen Akt der Validierung gemäß Art. 42, Absatz 4 des Kodex ab.
Die Überprüfung des Projekts bleibt also eine entscheidende Phase im Prozess der Realisierung der öffentlichen Arbeiten.
Wer kann Projektprüfungen durchführen?
In Artikel 34 des Anhangs I.7 des Gesetzesdekrets 36/2023 werden die zur Durchführung der Projektprüfung befähigten Personen je nach Umfang der Arbeiten bestimmt. Insbesondere für Bauwerke mit einem Wert von mindestens 20 Millionen Euro und im Falle eines integrierten Vertrags für Bauwerke mit einem Wert von mindestens dem in Artikel 14, Absatz 1, Buchstabe a) des Gesetzes genannten Schwellenwert (5.538.000,00 Euro), durch gemäß der europäischen Norm UNI CEI EN ISO/IEC 17020 akkreditierte Prüfstellen.
Welche Ziele hat die Projektprüfung?
Gemäß Artikel 34 des Anhangs I.7 der Gesetzesverordnung 36/2023 zielt die Prüfung darauf ab, die Konformität des Projekts mit den in den Konstruktionszeichnungen enthaltenen spezifischen funktionalen, leistungsbezogenen, rechtlichen und technischen Bestimmungen festzustellen.
Gemäß Artikel 39 des Anhangs I.7 des Gesetzesdekrets 36/2023 wird die Projektprüfung unter Berücksichtigung folgender Aspekte durchgeführt:
- Verlässlichkeit;
- Vollständigkeit und Angemessenheit;
- Lesbarkeit, Konsistenz und Überprüfbarkeit;
- Kompatibilität.
Wie führen wir Projektprüfungen durch?
Wir tun dies in vier Schritten.
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PHASE 1 - PRÜFUNGSPLANUNG
In dieser ersten Phase wird der Zeitplan für den Prüfprozess im Tätigkeitsplan festgelegt, an dem Planer, Prüfer und Projektverantwortliche (PV) beteiligt sind.
Der Kontrollplan wiederum listet die Überprüfungen auf, die im Rahmen des Projekts unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und der vertraglichen Bestimmungen mit den Kunden durchgeführt werden sollen. -
PHASE 2 - PROJEKTPRÜFUNG
Jedes Inspektionsmitglied überprüft im Rahmen des eigenen Zuständigkeitsbereichs, ob die Planungsunterlagen (Berichte, grafische Zeichnungen, Spezifikationen, Berechnungen) technisch korrekt, vollständig und kohärent sind und ob die gewählten Lösungen mit den geltenden Vorschriften übereinstimmen. Auch diese Tätigkeit wird interdisziplinär von den verschiedenen Mitgliedern des Prüfteams durchgeführt.
Diese Phase endet mit der Erstellung des Berichts über die Erstprüfung. -
PHASE 3 - GEGENÜBERSTELLUNG MIT DEM PLANUNGSPERSONAL
Nach der Formulierung der Feststellungen im Erstbericht wird die Gesprächsphase zwischen Planungs-, Prüfpersonal und PV eingeleitet. Das Planungspersonal gibt Feedback zu den Feststellungen (mit Ergebnis Nichtkonformität oder Anmerkung), möglicherweise über die PV, um eine Lösung und/oder Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen. Das Prüfpersonal beurteilt die vom Planungspersonal vorgeschlagenen Feststellungen/Korrekturmaßnahmen.
Die Ergebnisse dieser Gegenüberstellung werden in einem Zwischenbericht über die Überprüfung festgehalten. -
PHASE 4 - PROJEKTREVISION
Auf der Grundlage der bei der Gegenüberstellung getroffenen Absprachen überarbeitet und/oder ergänzt das Planungspersonal das Projektdossier, um alle Feststellungen positiv zu bearbeiten. Das Prüfpersonal prüft die neuen Dokumente und/oder die überarbeiteten Teile, um sich von der korrekten Behandlung der Feststellungen zu überzeugen.
Diese letzte Phase endet mit der Erstellung des abschließenden Verifizierungsberichts, der den gesamten Verifizierungsprozess chronologisch zusammenfasst und die Endergebnisse angibt, gemäß Art. 41, Absatz 7 des Anhangs I.7 des Gesetzesdekrets 36/2023.